Über OFS

OFS ist eine schweizerische StiftungOFS Ombud Finanzen Schweiz wurde als Stiftung nach Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches am 7. April 2020 gegründet und am 15. April 2020 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen., die angeschlossenen Finanzinstituten, Finanzdienstleistern, Finanzberatern und deren Kunden Vermittlungs- und Streitschlichtungsdienste anbietet. Diese Dienstleistungen können von Kundinnen und Kunden oder von Finanzdienstleistern anbegehrt werden. Die OFS-Stiftung ist eine gemeinnützige, steuerbefreite juristische Person und untersteht der Aufsicht des Bundes.

OFS wurde am 24. Juni 2020 vom Eidgenössischen Finanzdepartement als offizielle Ombudsstelle im Sinne des FIDLEG anerkannt.

Finanzinstitute und Finanzdienstleister, die über eine Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) verfügen, sowie Finanzberatern, die in einem anerkannten Register eingetragen sind, können sich der OFS anschliessen.Die OFS-Stiftung ist eine anerkannte Ombudsstelle gemäss Art. 84 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG), der sich Finanzdienstleister gemäss Art. 84 Abs. 1 i.V.m. Art. 77 FIDLEG anschliessen können.

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

Die OFS-Mediatoren und Mediatorinnen sind Schweizer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die bei ihrem jeweiligen kantonalen Anwaltsverband und beim  Schweizerischen Anwaltsverband. anerkanntsind. Neben weiteren Ausbildungen und Mitgliedschaften in anderen Mediationsverbänden unterstehen alle der Aufsicht als Mediatoren durch den Schweizerischen Anwaltsverband.

Alle OFS-Mediatoren und -Mediatorinnen sind verpflichtet, die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes einzuhalten.

Vor der Ernennung eines OFS-Mediators bzw. einer OFS-Mediatorin in einem konkreten Schlichtungsfall wird sichergestellt, dass kein Interessenskonflikt vorliegt.

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat beaufsichtigt die Aktivitäten der Stiftung. Seine Zusammensetzung gewährleistet die Unabhängigkeit der OFS-Mediatoren und -Mediatorinnen, welche die Vermittlungs- und Streitschlichtungsdienste erbringen. Der Stiftungsrat darf sich aber nicht in die Arbeit der OFS-Mediatorenund -Mediatorinnen einmischen, damit ihre volle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber den Parteien gewahrt bleibt.

Dominique Blanchard

Marco Franchetti
President

Babette Sigg

Die Streitbeilegung ist ein inkrementeller Prozess Je mehr man weiß, desto wahrscheinlicher sind Lösungen.