Regeln und Verfahren
Die Verfahrensordnung der OFS-Stiftung können Sie im beiliegenden Dokument einsehen. Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze lauten wie folgt:
- Einfachheit. Das Verfahren soll schlank und effizient sein. Es unterteilt sich im Wesentlichen in die unten näher beschriebenen vier Schritte.
- Interaktion mit der Mediationsperson. Sie können Verfahrensinhalte und den Verfahrensablauf jederzeit mit Ihrem OFS-Mediator bzw. Ihrer OFS-Mediatorin besprechen. Dies ermöglicht Ihnen Einsicht in die Möglichkeiten der Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Dienstleistungen von OFS.
- Vertraulichkeit.
- Angemessene Kosten.
Nachstehend finden Sie eine vereinfachte Beschreibung des Mediationsverfahrens. Während die Schritte 1 und 2 in der Regel wie aufgezeigt ablaufen, wird Ihr OFS-Mediator oder Ihre OFS-Mediatorin die Schritte 3 und 4 so anpassen, wie es für die Streitschlichtung am sinnvollsten ist. Dabei werden alle Umstände des Konfliktes und der Parteien mitberücksichtigt.
Mediationsverfahren
Gesuch und Ernennung
Befragung der Parteien über den Konflikt
Mediation
Streitbeilegung Evtl. eigene Einschätzung
Schritt 1
Gesuch und Ernennung
- Bitte füllen Sie das Formular für ein Vermittlungsgesuch bzw. einen Mediationsantrag aus oder reichen Sie ein beliebiges anderes Dokument ein, welches jedoch die im Formular verlangten und für das Verfahren nötigen Angaben enthalten sollte.
- Bezahlen Sie bitte die einmalige Gebühr für die Einreichung eines Vermittlungsgesuches bzw. eines Mediationsbegehrens.
- Schicken Sie Ihr Vermittlungsgesuch/Ihren Mediationsantragsamt Beilagen und Zahlungsbestätigung an die Stiftung.
- Senden Sie eine Kopie Ihres Vermittlungsgesuches/Ihres Mediationsantrags an die andere(n) Partei(en)
- Die Stiftung prüft die Vollständigkeit des Gesuchs und die Anforderungengemäss Schritt 1.
- Die Stiftung erhält eine Antwort/nimmt Kontakt mit den anderen Parteien auf
- Die Stiftung ernennt einen OFS-Mediator oder eine OFS-Mediatorin.
Schritt 2
Befragung der Parteien über den Konflikt
- Die OFS-Mediationsperson bespricht mit den Parteien ihre Erwartungen und den Ablauf des Verfahrens.
- Die OFS-Mediationsperson holt u.U. weitere notwendige Informationen ein.
- Die OFS-Mediationsperson diskutiert mit den Parteien über das Verfahrenund einigt sich mit ihnen über den Verfahrensablauf.
- Die Parteien unterzeichnen eine Mediationsvereinbarung mit der OFS-Mediationsperson.
Schritt 3
Mediation
- Die eigentliche Mediation beginnt mit Schritt 3.
- Der im Rahmen des Schritt 2 angesprochene Konfliktgegenstand wird nun vertieft diskutiert und die Parteien haben ausreichend Gelegenheit, sich dazu zu äussern, aber auch der Gegenpartei zuzuhören.
- Gemeinsame Lösungen werden gesucht und die Parteien verhandeln darüber.
- Erörterung des Ergebnisses und Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens.
Schritt 4
Streitbeilegung
Evtl. eigene Einschätzung
- Beide Parteien konnten sich einigen und es wird ein Vergleich ausgearbeitet
oder
- die Mediation führte nicht zu einer einvernehmlichen Einigung. Die OFS-Mediationsperson schliesst das Verfahren ab und entscheidet darüber, ob sie in der Verfahrensabschlussmitteilung eine eigene tatsächliche und rechtliche Einschätzung der Streitigkeit abgeben will. Je nach Inhalt der Mitteilung kann die OFS-Mediationsperson weitere Informationen oder Eingaben von den Parteien einfordern.
Zahlung der Gebühr für das Vermittlungsgesuch/den Mediationsantrag
Die Bearbeitung des Vermittlungsgesuches und die Ernennung einer OFS-Mediationsperson kann erst nach Eingang der Gesuchsgebühr erfolgen.
Einmalige Gebühr zur Einreichung eines Vermittlungsgesuches: CHF 400.00
Zahlbar auf OFS-Bankkonto bei der UBS Nr.279-360922.01M
IBAN : CH74 0027 9279 3609 2201 M
BIC : UBSWCHZH80A
Honorare der OFS-Mediationspersonen:die Stundensätzevariieren zwischen CHF 300.00 und CHF 500.00
Die OFS-Mediationspersonen sind berechtigt, zur Deckung ihrer zukünftigen Honorare entsprechende Vorschüsse zu verlangen.
Alle Honorare und Vorschüsse in Zusammenhang mit den von den OFS-Mediationspersonen erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen sind auf das von ihnen fallweise angegebene Bankkonto zu zahlen.