Regeln und Verfahren

Die Verfahrensordnung der OFS-Stiftung können Sie im beiliegenden Dokument einsehen. Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze lauten wie folgt:

  • Einfachheit. Das Verfahren soll schlank und effizient sein. Es unterteilt sich im Wesentlichen in die unten näher beschriebenen vier Schritte.
  • Interaktion mit der Mediationsperson. Sie können Verfahrensinhalte und den Verfahrensablauf jederzeit mit Ihrem OFS-Mediator bzw. Ihrer OFS-Mediatorin besprechen. Dies ermöglicht Ihnen Einsicht in die Möglichkeiten der Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Dienstleistungen von OFS.
  • Vertraulichkeit.
  • Angemessene Kosten.

Nachstehend finden Sie eine vereinfachte Beschreibung des Mediationsverfahrens. Während die Schritte 1 und 2 in der Regel wie aufgezeigt ablaufen, wird Ihr OFS-Mediator oder Ihre OFS-Mediatorin die Schritte 3 und 4 so anpassen, wie es für die Streitschlichtung am sinnvollsten ist. Dabei werden alle Umstände des Konfliktes und der Parteien mitberücksichtigt.

Mediationsverfahren

Gesuch und Ernennung

Befragung der Parteien über den Konflikt

Mediation

Streitbeilegung Evtl. eigene Einschätzung

Zahlung der Gebühr für das Vermittlungsgesuch/den Mediationsantrag

Die Bearbeitung des Vermittlungsgesuches und die Ernennung einer OFS-Mediationsperson kann erst nach Eingang der Gesuchsgebühr erfolgen.

Einmalige Gebühr zur Einreichung eines Vermittlungsgesuches: CHF 400.00

Zahlbar auf OFS-Bankkonto bei der UBS Nr.279-360922.01M

IBAN : CH74 0027 9279 3609 2201 M

BIC : UBSWCHZH80A

Honorare der OFS-Mediationspersonen:die Stundensätzevariieren zwischen CHF 300.00 und CHF 500.00

Die OFS-Mediationspersonen sind berechtigt, zur Deckung ihrer zukünftigen Honorare entsprechende Vorschüsse zu verlangen.

Alle Honorare und Vorschüsse in Zusammenhang mit den von den OFS-Mediationspersonen erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen sind auf das von ihnen fallweise angegebene Bankkonto zu zahlen.